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Kinder-Mittagstisch

Zwei Mädchen beim Mittagessen

5 genügen, damit zwei Kinder nach der Schule ein frisch gekochtes Essen an einem unserer Kinder-Mittagstische bekommen.

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Portrait Peter Wagener

Peter Wagener
Leiter Fundraising
Telefon: (030) 6 66 33 10 44
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Junge mit ausgebreiteten Armen im Kornfeld
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Spenden sind wichtig, um den Bestand unserer Projekte zu fördern. Jeder Betrag ist ein wertvoller Beitrag, um die verschiedensten Hilfen zu finanzieren.

Spenden und Mitgliedsbeiträge können bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Die Unterscheidung der Abzugsfähigkeit zwischen Mildtätigkeit und Gemeinnützigkeit wird aufgehoben.

Für Spenden bis zu 200 Euro gilt der Bankbeleg als Nachweis. Eine Zuwendungsbestätigung "Spendenquittung" für die Steuer ist erst bei Beträgen über 200 Euro notwendig. Unabhängig davon können Sie selbstverständlich für jede Spendenquittung oder am Jahresende eine Jahresspendenquittung erhalten.

Bei Unternehmen können alternativ vier Promille der Summe aus Umsatz sowie Löhne und Gehälter als Sonderausgaben abgezogen werden.

Sofern eine Spende in einem Jahr den Höchstbetrag übersteigt oder die Zuwendung nicht berücksichtigt werden kann, ist die Spende zeitlich unbegrenzt vortragsfähig und kann in einer nachfolgenden Steuerveranlagung berücksichtigt werden.