Jetzt spenden

ONLINE SPENDEN

Hier können Sie unkompliziert, sicher und schnell mit Ihrer Spende sehr viel bewirken.

Spendenkonto: 32 135 00
Bank für Sozialwirtschaft Berlin
BLZ: 100 205 00 

 
Das bewirken Sie mit Ihrer Spende

Hospizdienst

Drei Hände, die sich berühren

16 helfen, um einem Sterbenden einen Wunsch zu erfüllen. Ein Buch als Geschenk, eine CD oder ein kleiner Ausflug.

Weitere Projekte und Onlinespenden finden Sie hier

 
Kontakt

Sie haben Fragen?
Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung

Portrait Peter Wagener

Peter Wagener
Leiter Fundraising
Telefon: (030) 6 66 33 10 44
E-Mail: p.wagener@caritas-berlin.de

 

 
Spenden und helfen  

Langfristige Hilfe

Sie wollen uns regelmäßig unterstützen und damit langfristig helfen?
Dann unterstützen Sie uns dauerhaft. In regelmäßigen Abständen helfen Sie der Caritas Berlin mit einer Dauerspende. Diese wird in dem von Ihnen gewählten Abstand von Ihrem Konto abgebucht.

Warum sind Dauerspenden besonders wichtig?

All unsere Projekte sind auf Hilfe für Menschen in Not ausgelegt. Mit Ihrer Dauerspende ermöglichen Sie es uns, Projekte langfristig zu unterstützen und mehr als den "Tropfen auf den heißen Stein" zu leisten. Sie wird dort eingesetzt, wo das Geld am dringendsten benötigt wird, wie z.B. in der Obdachlosenhilfe, der Hospizarbeit oder der Kinder- und Jugendarbeit. Mit regelmäßigen Spenden helfen Sie uns, nachhaltig zu arbeiten und Verwaltungskosten zu senken.

Unterstützen Sie uns regelmäßig!

Spenden und Mitgliedsbeiträge können bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Die Unterscheidung der Abzugsfähigkeit zwischen Mildtätigkeit und Gemeinnützigkeit wird aufgehoben.

Für Spenden bis zu 200 Euro gilt der Bankbeleg als Nachweis. Eine Zuwendungsbestätigung "Spendenbescheinigung" für die Steuer ist erst bei Beträgen über 200 Euro notwendig. Unabhängig davon können Sie selbstverständlich für jede Spende eine Bescheinigung oder am Jahresende eine Jahresspendenbescheinigung erhalten.

Bei Unternehmen können alternativ vier Promille der Summe aus Umsatz sowie Löhne und Gehälter als Sonderausgaben abgezogen werden.

Sofern eine Spende in einem Jahr den Höchstbetrag übersteigt oder die Zuwendung nicht berücksichtigt werden kann, ist die Spende zeitlich unbegrenzt vortragsfähig und kann in einer nachfolgenden Steuerveranlagung berücksichtigt werden.